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Jobcenter und Agentur für Arbeit finden

Adressen, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten aller Dienststellen in Deutschland

Unabhängiges Verzeichnis – keine Behörde

Neu seit 01.07.2026

Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld abgelöst. Regelsätze bleiben, aber Vermögensprüfung, Sanktionen und Vermittlungsvorrang wurden neu geregelt.

486

Jobcenter

146

Agenturen für Arbeit

16

Bundesländer

8.298

Postleitzahlen zugeordnet

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Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie sehen dann das für Sie zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit.

Nach Region

Jobcenter nach Bundesland

Alle Standorte, geordnet nach Bundesland und Stadt. Jede Übersicht listet die Jobcenter und Agenturen für Arbeit mit Adresse und Öffnungszeiten.

Häufig gesucht

Die größten Standorte

Jobcenter Berlin - Blick auf das Brandenburgertor

Berlin

Jobcenter Dortmund - Blick auf den Fernsehturm

Dortmund

Jobcenter Düsseldorf - Ansicht Stadt und Rhein

Düsseldorf

Jobcenter Frankfurt - Übersicht des Bankenviertels

Frankfurt

Jobcenter Hamburg - Blick auf die Elster

Hamburg

Jobcenter Köln - Blick auf den Köner Dom

Köln

Jobcenter München - Ansicht Münchner Wahrzeichen

München

Jobcenter Stuttgart - Vogelperspektive der Stadt

Stuttgart

Grundlagen

Was ist ein Jobcenter?

Jobcenter sind die Behörden, die das Grundsicherungsgeld auszahlen – die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Bis zum 30. Juni 2026 hieß diese Leistung Bürgergeld. Die Jobcenter prüfen Anträge, überweisen die Leistung, übernehmen die Kosten für Wohnung und Heizung und unterstützen bei der Suche nach Arbeit.

Die meisten Jobcenter werden gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt getragen. Man nennt sie gemeinsame Einrichtungen. Rund hundert Standorte arbeiten dagegen als zugelassene kommunale Träger – dort liegt die Verantwortung allein bei der Kommune, die Bundesagentur ist nicht beteiligt.

Für Sie als Antragsteller ändert das wenig: Die Leistungen sind bundesweit gleich geregelt. Unterschiede gibt es bei Öffnungszeiten, Terminvergabe und den örtlichen Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Über die Postleitzahlsuche oben finden Sie den richtigen Standort in wenigen Sekunden.

Wofür das Jobcenter zuständig ist

  • Grundsicherungsgeld beantragen und weiterbewilligen
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder Alleinerziehung
  • Vermittlung in Arbeit und Weiterbildung
  • Zustimmung bei Umzug
  • Einmalige Leistungen, etwa Erstausstattung

Häufige Verwechslung

Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Viele Menschen suchen das „Arbeitsamt“. Diese Behörde gibt es seit 2004 nicht mehr – ihre Aufgaben sind auf zwei Stellen verteilt. Welche für Sie zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung Sie brauchen.

Jobcenter

SGB II · Grundsicherung

  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Zuständig unabhängig davon, ob Sie vorher gearbeitet haben
  • Auch für Menschen, die arbeiten, aber zu wenig verdienen (Aufstockung)
  • Zuständig nach Wohnort

Agentur für Arbeit

SGB III · Arbeitsförderung

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosmeldung nach Kündigung
  • Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung
  • Setzt voraus, dass Sie eingezahlt haben
  • Zuständig nach Wohnort, größere Bezirke

Kurz gesagt: Wer aus einem Job kommt und Beiträge gezahlt hat, geht zuerst zur Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig. Läuft das Arbeitslosengeld I aus, wechselt die Zuständigkeit zum Jobcenter.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Jobcenter

Zuständigkeit, Termine, Bearbeitungsdauer, die Umbenennung zum 1. Juli 2026 – hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Jobcenters.

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Maßgeblich ist die Adresse, unter der Sie gemeldet sind – nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder gearbeitet haben. In größeren Städten ist die Zuständigkeit nach Stadtteilen oder Postleitzahlen aufgeteilt. Geben Sie Ihre Postleitzahl oben ein, um den richtigen Standort zu finden.

Auf meinem Bescheid steht noch Bürgergeld – ist der falsch?

Nein. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, aber der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung vorgesehen: Behörden dürfen den Begriff „Bürgergeld“ bis zum 31. Dezember 2026 weiter in Bescheiden, Formularen und Schreiben verwenden. Auch ein Bescheid mit altem Briefkopf ist gültig. Die Jobcenter stellen ihre Formulare und IT-Systeme im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 um.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Zuständig wird das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort. Wichtig: Melden Sie den Umzug, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter muss den Kosten der neuen Wohnung vorher zustimmen, sonst übernimmt es unter Umständen nur den bisherigen Betrag. Ziehen Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich, geht Ihre Akte an das neue Jobcenter über.

Kann ich ohne Termin ins Jobcenter?

Viele Standorte haben eine Eingangszone oder eine Anmeldung, die Sie ohne Termin aufsuchen können – etwa um Unterlagen abzugeben oder einen Antrag abzuholen. Die Öffnungszeiten finden Sie bei jedem Eintrag in unserem Verzeichnis. Für ein Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner brauchen Sie in der Regel einen Termin.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Bearbeitung. In der Praxis dauert es meist einige Wochen. Wenn Sie nach sechs Monaten noch keinen Bescheid haben, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben. Bei akuter Notlage können Sie einen Vorschuss beantragen – dafür sollten Sie direkt beim Jobcenter vorsprechen und die Situation schildern.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Wir pflegen die Daten sorgfältig aus öffentlichen Quellen der Bundesagentur für Arbeit und den Seiten der einzelnen Jobcenter. Verbindlich ist aber immer die Auskunft der Behörde selbst. Wenn Ihnen eine veraltete Adresse oder Öffnungszeit auffällt, können Sie das bei jedem Eintrag melden – wir prüfen und korrigieren das.