Adressen, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten aller Dienststellen in Deutschland
Unabhängiges Verzeichnis – keine Behörde
Neu seit 01.07.2026
Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld abgelöst. Regelsätze bleiben, aber Vermögensprüfung, Sanktionen und Vermittlungsvorrang wurden neu geregelt.
Jobcenter
Agenturen für Arbeit
Bundesländer
Postleitzahlen zugeordnet
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie sehen dann das für Sie zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit.
Nach Region
Alle Standorte, geordnet nach Bundesland und Stadt. Jede Übersicht listet die Jobcenter und Agenturen für Arbeit mit Adresse und Öffnungszeiten.
Grundlagen
Jobcenter sind die Behörden, die das Grundsicherungsgeld auszahlen – die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Bis zum 30. Juni 2026 hieß diese Leistung Bürgergeld. Die Jobcenter prüfen Anträge, überweisen die Leistung, übernehmen die Kosten für Wohnung und Heizung und unterstützen bei der Suche nach Arbeit.
Die meisten Jobcenter werden gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt getragen. Man nennt sie gemeinsame Einrichtungen. Rund hundert Standorte arbeiten dagegen als zugelassene kommunale Träger – dort liegt die Verantwortung allein bei der Kommune, die Bundesagentur ist nicht beteiligt.
Für Sie als Antragsteller ändert das wenig: Die Leistungen sind bundesweit gleich geregelt. Unterschiede gibt es bei Öffnungszeiten, Terminvergabe und den örtlichen Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft.
Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Über die Postleitzahlsuche oben finden Sie den richtigen Standort in wenigen Sekunden.
Häufige Verwechslung
Viele Menschen suchen das „Arbeitsamt“. Diese Behörde gibt es seit 2004 nicht mehr – ihre Aufgaben sind auf zwei Stellen verteilt. Welche für Sie zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung Sie brauchen.
SGB II · Grundsicherung
SGB III · Arbeitsförderung
Kurz gesagt: Wer aus einem Job kommt und Beiträge gezahlt hat, geht zuerst zur Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig. Läuft das Arbeitslosengeld I aus, wechselt die Zuständigkeit zum Jobcenter.
Ratgeber
Antrag stellen, Bescheid prüfen, Widerspruch einlegen: Was rund um das Grundsicherungsgeld gilt – erklärt in einfacher Sprache und auf dem Stand der Reform vom 1. Juli 2026.
Fragen und Antworten
Zuständigkeit, Termine, Bearbeitungsdauer, die Umbenennung zum 1. Juli 2026 – hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Jobcenters.
Das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Maßgeblich ist die Adresse, unter der Sie gemeldet sind – nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder gearbeitet haben. In größeren Städten ist die Zuständigkeit nach Stadtteilen oder Postleitzahlen aufgeteilt. Geben Sie Ihre Postleitzahl oben ein, um den richtigen Standort zu finden.
Nein. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, aber der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung vorgesehen: Behörden dürfen den Begriff „Bürgergeld“ bis zum 31. Dezember 2026 weiter in Bescheiden, Formularen und Schreiben verwenden. Auch ein Bescheid mit altem Briefkopf ist gültig. Die Jobcenter stellen ihre Formulare und IT-Systeme im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 um.
Zuständig wird das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort. Wichtig: Melden Sie den Umzug, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter muss den Kosten der neuen Wohnung vorher zustimmen, sonst übernimmt es unter Umständen nur den bisherigen Betrag. Ziehen Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich, geht Ihre Akte an das neue Jobcenter über.
Viele Standorte haben eine Eingangszone oder eine Anmeldung, die Sie ohne Termin aufsuchen können – etwa um Unterlagen abzugeben oder einen Antrag abzuholen. Die Öffnungszeiten finden Sie bei jedem Eintrag in unserem Verzeichnis. Für ein Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner brauchen Sie in der Regel einen Termin.
Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Bearbeitung. In der Praxis dauert es meist einige Wochen. Wenn Sie nach sechs Monaten noch keinen Bescheid haben, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben. Bei akuter Notlage können Sie einen Vorschuss beantragen – dafür sollten Sie direkt beim Jobcenter vorsprechen und die Situation schildern.
Nein. Wir pflegen die Daten sorgfältig aus öffentlichen Quellen der Bundesagentur für Arbeit und den Seiten der einzelnen Jobcenter. Verbindlich ist aber immer die Auskunft der Behörde selbst. Wenn Ihnen eine veraltete Adresse oder Öffnungszeit auffällt, können Sie das bei jedem Eintrag melden – wir prüfen und korrigieren das.